.agb

.agb

AGB von THRdesign - Thomas Richter

Fassung vom 1.1.2015

Nachfolgende Geschäfts- und Leistungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Absprachen, Übereinkünfte, Verträge, Lieferungen und Leistungen mit THRdesign – Thomas Richter (im Nachfolgenden immer THRdesign genannt). Sie gelten für alle aktuellen und künftigen geschäftlichen Vorgänge / Geschäftsbeziehungen auch ohne das sie noch einmal ausführlich vereinbart werden. Für alle Rechtsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und entgegenstehende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde gesondert schriftlich vereinbart.

1. Angebot, Vertrag, Leistungsgegenstand und Abwicklung

  • Alle Angebote von THRdesign werden freibleibend und unverbindlich abgegeben, sofern nichts anderes gesondert schriftlich vereinbart wurde. Aufträge, Auftragsbestätigungen haben in der Regel schriftlich zu erfolgen und münden mit der Rückbestätigung durch THRdesign automatisch in einen Vertrag. In Ausnahmefällen können Aufträge auch mündlich erteilt werden. THR design wird eine Notiz dazu anfertigen und eine kurze Bestätigung per Mail an den Kunden senden. Ergänzungen und/oder Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden um Vertragsbestandteil zu werden, bzw. benötigen eine schriftliche Bestätigung durch THRdesign. Die Mehrkosten aus Ergänzungen oder Änderungen wird THRdesign entsprechend mit in Rechnung stellen. Nachträgliche Änderungswünsche (nach Abnahme/Akzeptanz der Entwürfe) sind kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand bzw. angepasst an den Auftrag mit in Rechnung gestellt.
  • Die Leistungen die THRdesign zu erbringen hat, ergeben sich aus dem Vertrag bzw. der Angebotsbestätigung. THRdesign kümmert sich eigenverantwortlich um die Abwicklung der Aufgaben. THRdesign ist dazu berechtigt, Aufgaben an Dritte (Subunternehmer) weiter zu geben. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungen erbracht wurden und der Kunde alle Zahlungen dafür in vollem Umfang geleistet hat.

2. Mitwirkungspflicht der Kunden

  • Der Kunde verpflichtet sich THRdesign alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Daten unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Für die rechtliche Verwertbarkeit ist der Kunde verantwortlich. Die überlassenen Unterlagen und Daten werden von THRdesign sorgsam behandelt und ausschließlich für die Erfüllung der Aufträge genutzt.

3. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich Netto, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung erfolgt gemäß der im Vertrag vereinbarten Pauschale oder des Stundensatzes. Gelieferte Werbematerialien/Produkte, werden in Extrapositionen aufgeführt. Hier gelten die vereinbarten Preise. Werden Produkte direkt im Auftrag und Namen des Kunden angefertigt, so prüfen wir die gestellten Rechnungen und berechnen für die Abwicklung eine Servicegebühr von 15% der Nettosumme. Sofern nicht anders vereinbart, sind Entwürfe, die wir im Auftrag des Kunden erbringen kostenpflichtig. Sollte ein Kunde von einem Vertrag zurücktreten, sind die Entwürfe und die bis dato entstandenen Kosten vom Kunden zu erstatten und THRdesign von Forderungen gegenüber Dritten vom Kunden freizustellen. Sind für Leistungen oder Teilleistungen keine genaue Vergütung/Preise vereinbart, so gelten hierfür die von uns üblichen Preise für die entsprechenden Leistungen. Diese dürfen aber nicht mehr als 5% über den ortsüblichen Preisen für vergleichbare Leistungen liegen.
  • Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnungen fällig, es sei denn eine andere Frist wurde vereinbart und ist auf der Rechnung ausgewiesen. Die Zahlungen haben ohne Abzüge zu erfolgen. In der Regel haben alle Zahlungen per Überweisung zu erfolgen. Die Annahme von Bargeld, Schecks oder Wechseln erfolgt nur in Ausnahmefällen.
  • Bei länger laufenden Projekten ist THRdesign dazu berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen.
  • Sollte ein Kunde in Verzug geraten, ist THR design dazu berechtigt, ohne weitere Mahnungen nach Fälligkeit, Verzugszinsen in einer Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Bundesbank zu berechnen.

4. Eigentumsvorbehalt

  • Alle Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von THRdesign. Eine Rückholung durch THRdesign befreit den Kunden nicht von der zu leistenden Zahlung.

5. Verwendung, Urheber- und Nutzungsrechte

  • Alle für die Erfüllung des Auftrages von THRdesign für den Kunden erbrachten Leistungen, hergestellten Präsentationen, Texte, Layouts, Konzepte, Entwürfe und alle anderen Medien oder Produkte dürfen vom Kunden gemäß Vertrages für deren Bestimmung in dem entsprechenden zeitlichen, räumlichen und medienspezifischen Umfang genutzt werden. Die Urheberrechte, die Copyrights verbleiben bei THRdesign.
  • Eine weiterführende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist dem Kunden untersagt, bzw. bedarf der schriftlichen Genehmigung von THRdesign.
  • Die Verwendung/Nutzung der für die Erlangung eines Auftrages von THRdesign hergestellten Präsentationen, Muster, Entwürfe, etc. ist verboten.
  • Alle Originale, die von THRdesign für die Herstellung der Präsentationen, Waren, etc. hergestellt wurden bleiben Eigentum von THRdesign. Diese können im Einzelfall gegen eine entsprechend festzulegende Gebühr von THRdesign erworben werden. Nur in diesem Fall gehen alle uneingeschränkten Rechte dafür an den Kunden über.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, das die von THRdesign erbrachten Leistungen nicht durch Dritte verwendet werden.
  • Bei zeitlich begrenzten Nutzungsrechten muss THRdesign einer vom Kunden gewünschten zeitlichen Weiternutzung gegen Zahlung einer angemessenen und üblichen Gebühr zustimmen.
  • Alle Nutzungsrechte von Leistungen und Produkten, die bei Vertragsende noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei THRdesign.

6. Abnahme, Mängel

  • Der Kunde verpflichtet sich, unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, nach Fertigstellung die Leistung oder Ware abzunehmen.
  • Der Kunde verpflichtet sich bei Abnahme zur Kontrolle der Leistungen, der Ware. Sollten nach Meinung des Kunden Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich schriftlich an THRdesign zu melden. THRdesign wird dann umgehend Kontakt mit dem Kunden aufnehmen um die Angelegenheit näher zu spezifizieren, um das weitere Fortfahren zu besprechen. Im Falle eines anerkannten Mangels ist THRdesign eine angemessene Frist zur Nachbesserung zuzugestehen.
  • Bei vom Kunden gewünschten Sendungen von THRdesign an den Kunden, geht die Gefahr mit Übergabe an das entsprechende Transportunternehmen an den Kunden über.

7. Haftung, Schadenersatz

  • THRdesign wird das entsprechend Möglichste tun, um die Interessen des Kunden wahrzunehmen. Alle Leistungen und Lieferungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen ausgeführt werden.
  • THRdesign haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für entstandene Schäden. Die Haftung bezieht sich auf den Materialwert, eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
  • Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht für körperliche oder gesundheitliche Schäden, die auf ein grob fahrlässiges Verhalten von THRdesign zurückzuführen sind und für die THRdesign nach dem Produkthaftungsgesetz haften muss.
  • Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen und Produkte entfällt für THRdesign jedwede Haftung die den Inhalt oder das Design betreffen.
  • THRdesign ist immer bestrebt, die Termine zur Fertigstellung einzuhalten. Für Verzögerungen durch notwendige Weitergaben an Dritte (z.B. Druckereien) wird keine Haftung übernommen. Auch für verspätete Fertigstellung auf Grund von eigener Krankheit oder höherer Gewalt wird keinerlei Haftung übernommen.
  • Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche von Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind in den AGB geregelt. THRdesign haftet in keinem Fall für dem Kunden entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden.
  • Die Höhe des Schadenersatzanspruches wird bei Haftungen durch die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
  • Sollte THRdesign aus der Verwendung der durch den Kunden bereitgestellten Daten oder aufgrund einer nicht vereinbarten Nutzung von für den Kunden erworbenen Daten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, so erklärt der Kunde mit Vertragsbeginn, bzw. mit Beginn der Tätigkeit von THRdesign rechtsverbindlich, THRdesign vollkommen schad- und klanglos zu halten, sämtliche entstehenden Kosten zu übernehmen.
  • THRdesign bemüht sich nach besten Wissen bei allen Leistungen, Arbeiten und Produkten um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, wettbewerbs- und warenzeichenrechtlicher Zulässigkeit und ggf. Eintragungsfähigkeit, entzieht sich aber jedweder Haftung. Hierfür ist letztendlich immer der Kunde verantwortlich.

8. Vertragsdauer, Laufzeiten und Kündigungen

  • Verträge sind in der Regel zeitlich begrenzt. Entweder durch eine fixe Laufzeit, in der mehrere zu definierende Leistungen für den Kunden erbracht werden, oder durch einen fixen Fertigstellungs- bzw. Abgabetermin für eine spezifizierte Leistung oder Ware.
  • Kündigungen/Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von THRdesign möglich. Bei einer Kündigung/Stornierung eines laufenden Auftrages, der von THRdesign akzeptiert wird, hat THRdesign das Recht, alle bis dato erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten, zuzüglich einer Gebühr von maximal 50% des noch nicht bearbeiteten Anteils des Gesamtprojektes, in Rechnung zu stellen.
  • Sollte ein Vertrag auf unbefristete Zeit geschlossen sein, so kann dieser von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
  • Bei sich ergebenden Verzögerungen auf Seiten von THRdesign in Folge längerer Krankheit (mehr als 1 Monat) hat der Kunde das Recht einen bereits erteilten Auftrag zu kündigen, wenn abzusehen ist, dass Termine deutlich überschritten werden würden. In diesem Fall kann THRdesign dem Kunden die bis dato erbrachten Leistungen (sofern sie nutzbar sind) und aufgelaufenen Kosten in Rechnung stellen.

9. Verwertungsgesellschaften

  • Sollten durch die Leistungen oder Waren Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) fällig werden, so verpflichtet sich der Kunde, diese Gebühren zu entrichten. Werden diese Gebühren von THRdesign verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese entsprechend zu erstatten. Dieses gilt auch für bereits beendete Geschäfte.
  • Der Kunde ist darüber informiert, dass er bei der Vergabe von Aufträgen im künstlerischen, konzeptionellen und gestalterischen Bereich an eine nicht-juristische Person (THRdesign – Thomas Richter) Abgaben (Künstlersozialabgabe) an die Künstlersozialkasse zu entrichten hat. Gesetzliche Grundlage: KSVG §25. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach der aktuellen Rechtslage. Für die Anmeldung und die Entrichtung der Angaben ist der Kunde verantwortlich. Dieser Hinweis ist freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben.

10. Geheimhaltung, Datenschutz

  • THRdesign verpflichtet sich, alle mit den Aufträgen in Zusammenhang stehenden ausgetauschten Informationen die als vertraulich gelten, bzw. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen, als streng vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich zur Erfüllung der Leistungen zu verwerten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur wenn es für die Erfüllung der Aufgaben unumgänglich ist. Daten werden ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben, die Erbringung der Leistungen, gespeichert, bzw. aufbewahrt. Diese Regeln gelten auch für die von THRdesign an die Kunden übermittelten Daten und Informationen.

11. Sonstiges

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen abzutreten.
  • Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder einer Aufrechnung durch Seitens des Kunden ist nicht möglich, es sei denn, es liegt ein anerkannter oder gesetzlich festgestellter Gegenanspruch vor.
  • Mails gelten als zugestellt, wenn der Mailserver des Empfängers die Mail angenommen hat. Mails können unsigniert und unverschlüsselt gesendet werden, es sein denn, es wurde schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen.
  • Der Kunde stimmt zu, das THRdesign alle erstellten Arbeiten für Eigenwerbung als Referenzen verwenden darf. Hierzu darf THRdesign Referenzmuster von Arbeiten behalten.
  • THRdesign ist dazu berechtigt, auf Werbemitteln und bei Werbemaßnahmen auf THRdesign, ggf. auf den Urheber hinzuweisen. Hieraus entsteht für den Kunden kein Vergütungsanspruch.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Firmensitz von THRdesign.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt. Des Weiteren verpflichten sich Kunde und THRdesign, die nichtige Bestimmung/Bestimmungen durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der Unwirksamen rechtlich gültig am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

AGB zum download als PDF

nach oben